Softwarepflege

Mit dem Anwender werden Softwarepflegeverträge abgeschlossen, die folgende Leistungen abdecken:

  • Anpassung an übergeordnete Änderungen, die zwingend durch das Gesetz oder Verwaltungsrecht erforderlich sind
  • Verfahrensverbesserungen auf Anforderung der Mehrzahl der Anwender
  • Lieferung aktueller Programmversionen (3 - 4 Updates pro Jahr)
  • Behebung von Programmfehlern
  • Telefonsupport zu Fragen des Handlings der Software.